Selbstständigkeit: Freiberufler oder Gewerblicher Unternehmer

Welcher Weg ist der Richtige für dich?

Bei der Entscheidung für deine Selbstständigkeit stehen dir verschiedene Optionen zur Verfügung, wie du tätig sein kannst oder musst. Es gibt klare Kriterien, die bestimmen, ob du freiberuflich arbeiten kannst oder ob ein Gewerbe angemeldet werden muss. Erfahre hier alles Wichtige zu diesem Thema

Inhaltsverzeichnis

Die Unterschiede im Überblick

Die Unterscheidung zwischen einer gewerblichen und einer freiberuflichen Tätigkeit ist entscheidend, da es spezielle Regelungen für freie Berufe gibt. Als Freiberufler musst du beispielsweise kein Gewerbe anmelden. Als Freiberufler zahlst du nur Einkommenssteuer und unter bestimmten Umständen Umsatzsteuer, während die Gewerbesteuer für dich als Freiberufler keine Rolle spielt im Gegensatz zu Gewerbetreibenden. Wenn du dich für eine freiberufliche Tätigkeit entscheidest, solltest du dies innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit dem Finanzamt mitteilen.

 

Aufgrund der speziellen Regelungen für Freiberufler ist es ratsam, gleich zu Beginn zu klären, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Diese Klärung sollte am besten mit dem zuständigen Finanzamt erfolgen. Es geht dabei nicht um eine offizielle Anerkennung deiner Freiberuflichkeit, sondern um die steuerliche Einordnung. Diese Auskunft ist unverbindlich und wird vom Finanzamt erteilt. Für eine verbindliche Festlegung müssen sehr hohe Anforderungen erfüllt werden.

Expertentipp

Bei künstlerischen Tätigkeiten ist es wichtig zu klären, ob diese als freiberuflich oder gewerblich eingestuft werden. Hierbei kann die Begutachtung durch einen Sachverständigen hilfreich sein. Eine solche Bewertung kann beispielsweise vom Verband Bildender Künstler und Künstlerinnen Württemberg e.V. (VBKW) durchgeführt werden.
Die persönliche Arbeitsleistung ist ein entscheidendes Merkmal zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit.

Wenn du als Freiberufler aufgrund deiner eigenen Fachkenntnisse eigenverantwortlich und leitend tätig bist, musst du kein Gewerbe anmelden, auch nicht, wenn die Arbeitskräfte, mit denen du zusammenarbeitest, ebenfalls freiberuflich tätig sind. Die leitende Tätigkeit muss sich nicht nur auf einen Teilbereich, sondern auf die gesamte Tätigkeit erstrecken. Du bist leitend tätig, wenn du nicht nur die Durchführung, sondern auch die Organisation bestimmst. Außerdem trägst du die Verantwortung für jeden einzelnen Auftrag.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination aus freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit. Hierzu kannst du dich an deinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder das IFB, das Institut für Freie Berufe Nürnberg, wenden.

Hinweis: Eine freiberufliche Tätigkeit unterscheidet sich von einer freien Mitarbeit und ist daher nicht dasselbe.

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